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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 56/11 (BFH)
§§: ZK Art. 29, ZK Art. 31, FGO § 78, GG Art. 19 Abs. 4
Schlagwörter Einfuhrabgaben, Nacherhebung, Lizenzgebühren, Zollwert, Transaktionswert, Akteneinsicht, Steuergeheimnis
Rechtsfrage: Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen nachträglicher Hinzurechnung von (nicht vom Zollschuldner zu entrichtenden, ihm der Höhe nach unbekannten) Lizenzgebühren zum Zollwert. Hat der Zollschuldner im Rahmen der Akteneinsicht einen Anspruch auf Einsicht in die ungeschwärzten Fassungen der Prüfungsberichte über die Lizenznehmer und Lizenzvereinbarungen, aufgrund derer der Zollwert erhöht worden ist? Können dem Zollwert Lizenzzahlungen zugeschlagen werden, die zum maßgebenden Zeitpunkt weder geschuldet noch entrichtet worden und dem Zollwertanmelder nicht bekannt sind? Ist die Transaktionsmethode zur Bestimmung des Zollwerts anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.06.2011
Vorinstanz/AZ: 11 K 2758/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 31 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.07.2013
Erledigungs-Az: VII R 56/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 22 48