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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 2/15 (BFH)
§§: AO § 170 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 30 Abs. 3, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Kenntnis, Kommanditanteil, Anzeigepflicht
Rechtsfrage: Beginn der Festsetzungsfrist: Welche Umstände müssen dem Finanzamt im Fall einer mittelbaren Schenkung bekannt sein, damit die Frist zur Festsetzung der Schenkungsteuer zu laufen beginnt? Liegt bei einer mittelbaren (Geld-) Schenkung die Kenntnis der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung i.S.d. § 170 Abs. 5 Nr. 2, 2. Alternative AO vor, wenn sich diese Kenntnis nur auf die zivilrechtliche Übertragung des Zuwendungsobjekts auf den Bedachten, nicht aber auf die zeitgleiche Veräußerung des Zuwendungsobjekts und den Erhalt des Veräußerungserlöses durch den Bedachten erstreckt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.04.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1852/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1270
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2017
Erledigungs-Az: II R 2/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 08 56