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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/15 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 5, FGO § 56
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Grenzbetrag, Auswärtige Unterbringung, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Sind bei der Ermittlung des Grenzbetrags die Einkünfte und Bezüge des Kindes um Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung als ausbildungsbedingtem Mehraufwand zu kürzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.11.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 934/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.07.2015
Erledigungs-Az: III R 4/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
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