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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 16/14 (BFH)
§§: EnergieStG § 54, EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, EnergieStG § 66 Abs. 1 Nr. 11, EnergieStV § 100
Schlagwörter Energiesteuer, Entlastung, Produzierendes Gewerbe
Rechtsfrage: Streitig ist, ob die Klägerin form- und fristgerecht Anträge auf Entlastung von der Energiesteuer gestellt hat. Sind die durch Verwendung des Formulars nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG gestellten Anträge ggf. aus Gründen des Vertrauensschutzes in Anträge nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG umzudeuten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 30.01.2014
Vorinstanz/AZ: 14 K 1414/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 14 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2015
Erledigungs-Az: VII R 16/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 02