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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 27/01
§§: EigZulG § 9 Abs. 5, EigZulG § 11 Abs. 1
Schlagwörter Kinderzulage, Haushaltszugehörigkeit, Kind
Rechtsfrage: Kinderzulage für das die am Studienort befindliche - nach dem EigZulG begünstigte - Eigentumswohnung der Eltern ab Fertigstellung allein nutzende Kind, da entgegen der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung nicht erforderlich ist, dass das Kind (auch noch) zu "Beginn der Nutzung des Förderobjekts" zum Haushalt der Eltern gehört, sondern die Haushaltszugehörigkeit zu "Beginn des Jahres des achtjährigen Förderzeitraums" ausreicht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.01.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 426/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 79 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2002
Erledigungs-Az: IX R 27/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 84