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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 25/08
§§: EStG § 62 Abs. 1, VO (EWG) 1408/71 Art. 17, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 37 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Vereinbarung, Rückwirkung, Sozialversicherung, Sozialversicherungsbeitrag, Wirksamkeit, Aufhebung, Rechtskraft
Rechtsfrage: Kindergeld für in Deutschland tätigen Angestellten einer griechischen Bank, für den nur in Griechenland Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden und auf den im Rahmen einer Ausnahmevereinbarung nach Art. 17 VO (EWG) 1408/71 griechische Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind? Ist eine Vereinbarung nach Art. 17 VO (EWG) 1408/71 nur nach innerstaatlichem Umsetzungsakt wirksam? Ist sie mit Rückwirkung und ohne Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers zulässig und als Ermessensentscheidung nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.01.2008
Vorinstanz/AZ: 10 K 926/05 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2013
Erledigungs-Az: III R 25/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache