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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 101/08 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 4
Schlagwörter Mantelkauf, Betriebsvermögen, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Verlustabzug
Rechtsfrage: Führt die Erhöhung des Umlaufvermögens, nicht aber des Anlagevermögens zur Bejahung überwiegend neuen Betriebsvermögens i.S. des § 8 Abs. 4 KStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.10.2008
Vorinstanz/AZ: 12 K 8367/05 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 02 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2009
Erledigungs-Az: I R 101/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 32 83