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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 23/08 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 4 Satz 3
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Hinzurechnung, Unterschiedsbetrag, Gesetzesfassung, Versehen
Rechtsfrage: Stellt das Wort "spätestens" in § 5 a Abs. 4 Satz 3 EStG in der für das Streitjahr 1999 geltenden Fassung ein offenkundiges redaktionelles Versehen des Gesetzgebers dar, so dass die mit Übergang zur Tonnagebesteuerung festgestellten Unterschiedsbeträge nicht vor den in § 5 a Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Zeitpunkten dem Gewinn hinzugerechnet werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 05.05.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 198/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2010
Erledigungs-Az: IV R 23/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 01 51