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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2141/12 (BVerfG)
§§: MinöStG 1993 § 2 a Abs. 1, MinöStG 1993 § 2 a Abs. 3, EnergieStG § 50 Abs. 1 i.d.F. vom 18.12.2006
Schlagwörter Änderung, Übergangsregelung, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Absicht, Information, Bundesministerium der Finanzen, Umwelt, Mineralöl, Kraftstoff, Energie, Energiesteuer, Steuerpolitik, Beimischung, Bio, Diesel, Pflanzenöl, EG, EU
Rechtsfrage: Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit - Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF - Informationspflichten bei Regierungswechsel - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 19.06.2012
Vorinstanz/AZ: VII R 19/11
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2012 S. 1728
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 24 05
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 27.01.2014
Erledigungs-Az: 1 BvR 2141/12
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen