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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 4/00
§§: EStG § 10 d Abs 3, AO 1977 § 350
Schlagwörter Verlustfeststellung, Beschwer, Änderung
Rechtsfrage: 1. Ist ein Rechtsbehelf gegen einen auf 0.--DM lautenden Einkommensteuerbescheid zulässig (Beschwer ?), wenn dadurch eine höhere Verlustfeststellung gem. § 10 d Abs. 3 EStG erstrebt wird ? 2. Ist die Verlustfeststellung gem. § 10 d Abs. 3 Satz 5 EStG zu ändern, wenn ein Nullbescheid (vgl. 1.) innerhalb der Rechtsbehelfsfrist angefochten wurde ? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.11.1999
Vorinstanz/AZ: II 646/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.06.2000
Erledigungs-Az: XI R 4/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 61 19