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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 57/06
§§: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Gewerbeertrag, Organschaft, Teilwertabschreibung, Verlust, Darlehen
Rechtsfrage: Gewerbesteuerrechtliche Organschaft (Streitjahr 2000): Ist die verlustbedingte Teilwertabschreibung der Organträgerin auf die Beteiligung an der Organgesellschaft dem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen, damit der Verlust der Organgesellschaft nicht doppelt erfasst wird oder kann die Vermutung des betragsmäßigen Zusammenhangs mit den gleichzeitigen Verlusten der Organgesellschaft durch zukünftig anhaltend negative Ertragsaussichten widerlegt werden? Ist die Teilwertabschreibung auf ein der Organgesellschaft nach deren Eigenkapitalverbrauch zur Finanzierung der Verluste gewährtes Darlehen ebenfalls dem Gewerbeertrag des Organkreises wieder hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 25.08.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 9/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 00 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2009
Erledigungs-Az: IV R 57/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 39 23