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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 17/97
§§: FGO § 100 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 12, AO 1977 § 164 Abs. 1, InvZulG § 2 Abs. 1 J: 1991, FGO § 40 Abs. 1
Schlagwörter Verpflichtungsklage, Anfechtungsklage, Betriebstätte, Verbleiben, Nutzung
Rechtsfrage: 1) Ist die Klage auf Gewährung einer mittels unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden InvZul-Bescheides ganz oder teilweise abgelehnten InvZul als Verpflichtungsklage zulässig? - 2) Breitbandkabel-Hausverteileranlagen und Satellitenempfangsanlagen, die ein gewerbliches Unternehmen in Mietwohngrundstücken errichtet und betreibt als Betriebstätten? - 3. "Verbleiben" bei langfristiger Nutzungsüberlassung an Privatpersonen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 27.11.1996
Vorinstanz/AZ: II 233/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 701
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2000
Erledigungs-Az: III R 17/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 66 27