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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 44/18 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 23 Abs. 6 Satz 2, GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 2, GrEStG § 13 Nr. 6
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Anteilsvereinigung, Zurechnung, Steuerschuldner
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung von Grundstücken an eine Obergesellschaft - Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002: Setzt die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des im zivilrechtlichen Eigentum einer Untergesellschaft stehende Grundvermögen an deren Obergesellschaft voraus, dass die Obergesellschaft aufgrund eines (früheren) unter § 1 GrEStG fallenden Erwerbsvorgangs als Erwerberin des Grundvermögens anzusehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.10.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 1101/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2019 S. 65
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2021
Erledigungs-Az: II R 44/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 11 06