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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 38/12 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 5, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Entnahme, Betriebsaufgabe, Anteilsübertragung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Rechtsfrage: Führte die Übertragung eines Anteils von 50 % an der Betriebs-GmbH vom Kläger auf dessen Sohn zu keiner Beendigung einer bestehenden Betriebsaufspaltung und zu keiner Entnahme in das Privatvermögen? Weiterhin vorliegende personelle Verflechtung durch privatschriftlich vereinbarte, zeitlich vorrangige Gründung einer GbR auf der Besitzebene, Einbringung der an die GmbH verpachteten Grundstücke und somit Beteiligung derselben Personengruppe an der Besitz-GbR und der Betriebs-GmbH? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.05.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 4139/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2015
Erledigungs-Az: X R 38/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 22 75