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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 34/06
§§: AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Änderung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Erwerbsunfähigkeitsrente, Ertragsanteil, Bindung
Rechtsfrage: Sind Rentenbescheide auch insoweit bindende Grundlagenbescheide, als sie das Finanzamt verpflichten, einen zu hohen Ertragsanteil für eine Erwerbsunfähigkeitsrente über die Bestandskraft der Steuerbescheide hinaus nachträglich nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 zu korrigieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.06.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 1586/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 40 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2009
Erledigungs-Az: X R 34/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 32 74