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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 32/14 (BFH)
§§: EStG § 33 a, AO § 90 Abs. 2, EStG § 11
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt, Ausland, Nachweis, Anteil, Abschnittsbesteuerung
Rechtsfrage: Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit von im Ausland lebenden Eltern zu stellen? - Dürfen im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 12.02.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 487/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2015
Erledigungs-Az: VI R 32/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 16 61