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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 23/13 (BFH)
§§: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 4, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Wirtschaftliches Eigentum, Tiefgarage, Erbbaurecht, Leasing, Zurechnung, Absetzung für Abnutzung, Erweiterte Kürzung, Gewerbeertrag
Rechtsfrage: Wirtschaftliches Eigentum bei einem Teilamortisations-Leasingvertrag betreffend eine auf einem Erbbaugrundstück errichtete Tiefgarage: Welche Vereinbarungen im Miet- und Erbbaurechtsvertrag sind ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, ob das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasingobjekt der Klägerin als Leasinggeber oder aber dem Leasingnehmer zuzurechnen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.05.2013
Vorinstanz/AZ: 10 K 148/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 27 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.06.2016
Erledigungs-Az: IV R 23/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 18 81