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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/01
§§: GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 3, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gegenleistung, Bemessungsgrundlage, Zahlung, Drittperson, Verzicht, Grundstückserwerb
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer - Zahlungen an Dritte für deren Erwerbsverzicht. Sind Zahlungen des Grundstückserwerbers an andere Personen (Dritte) als der Grundstücksveräußerer, die der Erwerber dafür leistet, dass der Dritte auf den Erwerb des veräußerten Grundstücks (hier: Restitutionsgrundstück) verzichtet, als Leistungen im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG in einem zusätzlichen Bescheid der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 03.05.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1188/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2003
Erledigungs-Az: II R 39/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 03 95