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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 31/18 (BFH)
§§: VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, VO (EG) Nr. 987/2009, VO (EWG) Nr. 574/72
Schlagwörter Kindergeld, Zuständigkeit, Mitgliedstaat, EG, EU
Rechtsfrage: Führen (vorsätzlich) nicht mitgeteilte Änderungen im Sachverhalt oder unzutreffende Angaben im Kindergeldantrag zur Nichtanwendung der Koordinationsregeln des Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004? Führte eine solche Nichtanwendung zu einem Wahlrecht, welches die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nicht vorsieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.05.2018
Vorinstanz/AZ: 7 K 1723/17 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2020
Erledigungs-Az: III R 31/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: zum Teil Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage; zum Teil Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 64