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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 1/13 (BFH)
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71
Schlagwörter Differenzkindergeld, Gemeinschaftsrecht, Rechtswidrigkeit, EG, EU, Polen
Rechtsfrage: Ist es geboten, dass die Regelung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund von höherrangigem EU-Recht bei einer im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen nicht anzuwenden ist und (zumindest) sog. Differenzkindergeld gewährt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.12.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 4176/06 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 15 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2014
Erledigungs-Az: III R 1/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 00 68