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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 25/08
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Rentenbesteuerung, Leibrente, Ertragsanteil, Verfassung
Rechtsfrage: Besteuerung einer durch freiwillige Versicherungspflicht und Nachentrichtung von Beiträgen begründeten Altersrente nach Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz: Liegt eine verfassungswidrige Mehrfachbesteuerung mit einem Besteuerungsanteil von 50 % vor, weil die Rentenbeiträge ausschließlich aus versteuertem Einkommen entrichtet wurden; ist diese Leibrente daher nur mit einem Ertragsanteil von 20 % zu versteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.05.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 43/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2011
Erledigungs-Az: VIII R 23/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 23/08 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 65