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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 25/05
§§: UmwStG § 23 Abs. 4 Satz 1, UmwStG § 20 Abs. 4, UmwStG § 20 Abs. 2
Schlagwörter Anteilstausch, Doppelte Buchwertverknüpfung, Fusionsrichtlinie, Europäische Union EG, EU
Rechtsfrage: Ist die so genannte doppelte Buchwertverknüpfung (§ 23 Abs. 4, § 20 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 UmwStG) mit der Fusionsrichtlinie nicht vereinbar und folgt daraus die unmittelbare Anwendung der Fusionsrichtlinie selbst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.02.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 209/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 27 36
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 7.3.2007 - I R 25/05 - Zurücknahme der Revision