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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-92/02 (EuG)
§§: EG Art. 87 Abs. 1
Schlagwörter Rückstellungen, Stilllegung, Kernkraftwerk, Entsorgung, radioaktiver Abfall, EG, Beihilfe
Rechtsfrage: Antrag auf Nichtigkeitserklärung der Entscheidung C (2001) 3967 fin. der Kommission vom 11.12.2001, soweit die Kommission darin feststellt, dass die Rückstellungen für die Entsorgung und Stilllegung von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland keine Beihilfe i.S. des Art. 87 Abs. 1 EG darstellen.
Vorinstanz: Verschiedene Stadtwerke ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2002 Nr. C 144 S. 54
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 26.01.2006
Erledigungs-Az: Rs T-92/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 14 62