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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/18 (BFH)
§§: EStG § 2 a Abs. 4, EStG § 2 a Abs. 3 Satz 3, EStG § 52 Abs. 3 Satz 5
Schlagwörter Hinzurechnungsbesteuerung, Ausländische Betriebsstätte, Kapitalgesellschaft, Umwandlung, Rückwirkung, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Ist die rückwirkende Anordnung der Nachversteuerung durch § 2 a Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997 i.d.F. des StBereinG 1999 auch für Betriebsstättenumwandlungen, die bereits während des Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitraums 1999 vorgenommen worden waren, verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 09.10.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 1271/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2022
Erledigungs-Az: I R 38/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 13 26