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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/14 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 2
Schlagwörter Wiederkehrende Bezüge, Ertragsanteil, Leibrente, Versorgungsbezüge, Beamter, Beurlaubung
Rechtsfrage: Sind vom Bundeseisenbahnvermögen gezahlte Bezüge, die ein bis zum Eintritt in den Ruhestand unter Wegfall der Dienstbezüge beurlaubter Beamter der Deutschen Bundesbahn erhält, der während seiner Beurlaubung als Werbungskosten geltend gemachte und der Ruhegehaltsfähigkeit der Beurlaubungszeiten dienende Versorgungszuschläge zahlt, lediglich mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr. 1 EStG zu besteuernde Renteneinnahmen, oder handelt es sich um in voller Höhe als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu berücksichtigende Versorgungsbezüge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.04.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 2115/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1391
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2016
Erledigungs-Az: X R 39/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 30