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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 67/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Unbebautes Grundstück, Schuldzinsen, Finanzierungskosten, Einkünfteerzielungsabsicht, Totalüberschussprognose
Rechtsfrage: Schuldzinsenabzug bei unbebauten Grundstücken: Ist bei Vermietung zweier nebeneinander liegender, im Jahre 1994 erworbener Grundstücke, von denen das eine mit einem Einfamilienhaus bebaut und das andere als Bauplatz unbebaut ist, zu einem einheitlichen Mietpreis bezüglich des unbebauten Grundstücks eine isolierte Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Totalüberschussprognose vorzunehmen oder kann ohne weitere Prüfung vom Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, mit der Folge, dass auch die auf das unbebaute Grundstück entfallenden Schuldzinsen und Finanzierungkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind? Lag beim Kläger von Anfang an eine Bebauungsabsicht vor und ist die im Jahr 2005 erfolgte Bebauung des Bauplatzes mit einem Vierfamilienhaus bei der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht der Streitjahre 1994 bis 1996 zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.09.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 1802/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 05 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2008
Erledigungs-Az: IX R 67/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 09 56
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