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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-247/09 (EuGH)
§§: EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 76, VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 1, VO (EG) Nr. 859/2003
Schlagwörter EU, EG, Kindergeld, Schweiz, Kinderzulage, Teilkindergeld, Drittstaatsangehörige, Gemeinschaftsrecht, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: 1. Findet in Fällen, in denen ein Drittstaatsangehöriger rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der EU wohnt und in der Schweiz arbeitet, auf ihn und seine drittstaatsangehörige Ehefrau im Wohnsitzmitgliedstaat die VO (EG) Nr. 859/2003 Anwendung mit der Folge, dass der Wohnsitzmitgliedstaat auf den Arbeitnehmer und seine Ehefrau die VO (EWG) Nr. 1408/71 und VO (EWG) Nr. 574/72 anzuwenden hat? - 2. Falls die Frage 1 verneint wird: Sind unter den in Frage 1 genannten Umständen die Art. 2, 13, 76 der VO (EWG) Nr. 1408/71 und Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 574/72 so auszulegen, dass einer drittstaatsangehörigen Mutter im Wohnsitzmitgliedstaat die Gewährung von Familienleistungen aufgrund ihrer Drittstaatsangehörigkeit versagt werden darf, obwohl das betreffende Kind Unionsbürger ist?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.06.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 1214/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 25 03
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.11.2010
Erledigungs-Az: Rs C-247/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 23