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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-173/05 (EuGH)
§§: EG Art. 23, EG Art. 25, EG Art. 26, EG Art. 133, VO (EWG) Nr. 2210/78
Schlagwörter Sizilien, Italien, EG, EU, Methan, Umweltabgabe, Gasfernleitungen, Maßnahme zollgleicher Wirkung
Rechtsfrage: Hat die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 23, 25, 26 und 133 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und den Art. 4 und 9 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien, unterzeichnet am 26.4.1976 und genehmigt durch die Verordnung (EWG) Nr. 2210/78 des Rates vom 26.9.1978, verstoßen, dass sie den durch Art. 6 der sizilianischen Legge regionale Nr. 2 vom 26.3.2002 (veröffentlicht in GURS, Teil I Nr. 14 aus 2002) vorgesehenen "tributo ambientale" (Umweltabgabe) auf Gasfernleitungen eingeführt und aufrechterhalten hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Italienische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 155 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.06.2007
Erledigungs-Az: Rs C-173/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 28 55