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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 411/98
§§: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Aufbaustudium
Rechtsfrage: Ist ein Aufbaustudium in Frankreich, das nach einem deutschen Universitätsabschluß als Magister Artium aufgenommen wird, Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, wenn es ein Promotionsstudium in Deutschland vorbereiten soll?
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 21.10.1998
Vorinstanz/AZ: III 14/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 77
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 05 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.1999
Erledigungs-Az: VI B 411/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 72/99 - erledigt durch BFH-Beschluß vom 30.9.1999, VI R 72/99 (NV) - Verfahren eingestellt nachdem Revision zurückgenommen wurde