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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 45/11 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 1, EStG § 5 a Abs. 2 Satz 2, AO § 42
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Schiff, Umlaufvermögen, Veräußerung, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Steht der Umstand, dass die Schifffahrtsgesellschaft das Handelsschiff bereits in der Absicht erworben hat, dieses nach kurzer Zeit (im Streitfall nach 70 Tagen) wieder zu veräußern und es nicht dauerhaft zur Erzielung von Einkünften aus dem Betrieb im internationalen Verkehr zu nutzen, der Option zur Tonnagebesteuerung entgegen? Stellt die kurzfristige Weiterveräußerung des Schiffes ggf. einen Gestaltungsmissbrauch dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 17.08.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 42/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2013
Erledigungs-Az: IV R 45/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 34 17