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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-324/00 (EuGH)
§§: EG Art. 43, KStG § 8 a
Schlagwörter EG, Niederlassung, Gesellschafterfremdfinanzierung
Rechtsfrage: 1. Ist das Gebot der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates nach Artikel 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 10. November 1997 dahin auszulegen, dass dieses Gebot der nationalen Regelung des § 8a KStG entgegensteht? - 2. Hier dem Diskriminierungsverbot zur Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EG-Vertrag widersprechende Besteuerung dadurch, dass die steuerliche Ungleichbehandlung einer - inländischen - Tochtergesellschaft allein und ohne weitere sachlich rechtfertigende Gründe darauf beruht, dass die Anteilseignerin, die Muttergesellschaft, in einem anderen Mitgliedstaat als die Tochtergesellschaft ansässig ist.
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.08.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 1193/00 K, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 41
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.12.2002
Erledigungs-Az: Rs C-324/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 09 16