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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 11/02
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Entschädigung, Zwang, Außerordentliche Einkünfte, Abfindung, Pension, Gesellschaftergeschäftsführer
Rechtsfrage: 1. Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes auf Ablösung des Witwenpensionsanspruchs im Zuge der Liquidation einer Einmann-GmbH durch die in geschäftlichen Dingen unerfahrene Pensionsberechtigte, die infolge Erbfalles alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin wurde. - 2. Ist keine Zwangslage und damit keine steuerbegünstigte Entschädigung gegeben, wenn der Pensionsanspruch durch eine Rückdeckungsversicherung und Verpfändung an den Erblasser abgesichert ist bzw. die GmbH zur Abwicklung der Versorgungsansprüche mit ruhendem Geschäftsbetrieb hätte weitergeführt werden können. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.03.2002
Vorinstanz/AZ: 17 K 4226/99 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 831
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.2003
Erledigungs-Az: XI R 11/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 17 57