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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 96/99
§§: AO 1977 § 80, AO 1977 § 122
Schlagwörter Bevollmächtigter, Zustellung, Bekanntgabe, Haftungsbescheid
Rechtsfrage: Muß die Finanzbehörde bei allgemein erteilter Bevollmächtigung (Nennung des Bevollmächtigten mit Anschrift und der Bitte, sich mit diesem in Verbindung zu setzen) einen (Haftungs-)Bescheid dem Bevollmächtigten zustellen (übersenden)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.09.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 1305/97 H
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2000
Erledigungs-Az: VII R 96/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 03 57