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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 61/09 (BFH)
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berechtigter, Rückwirkung, Bezugsberechtigter
Rechtsfrage: Kann eine Berechtigtenbestimmung geändert werden, solange das Kindergeld noch nicht ausgezahlt ist, oder kann eine Berechtigtenbestimmung nur rückwirkend geändert werden, solange das Kindergeld insoweit noch nicht festgesetzt wurde (vgl. DA-FamEStG 64.4 Abs. 2)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.04.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 814/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 29 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2011
Erledigungs-Az: III R 61/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 29