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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/15 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa
Schlagwörter Versorgungseinrichtung, Kapitallebensversicherung, Auszahlung, Leistung, Einmalzahlung, Kapitalabfindung
Rechtsfrage: Streitig ist die Besteuerung von einmaligen Kapitalauszahlungen einer Kapitalversorgung eines Versorgungswerks für Freiberufler, die wie eine kapitalbildende Lebensversicherung ausgestaltet war und die nach Einstellung dieser Kapitalversorgung durch das Versorgungswerk zum 31.12.2004 im Jahr 2011 (nach Ablauf der Mindestfrist von 12 Jahren) ausbezahlt wurde. Handelt es sich dabei um "andere Leistungen" nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG, die durch die Änderungen der Rentenbesteuerung ab 1.1.2005 mit den vollen Auszahlungsbeträgen der Rentenbesteuerung zu unterwerfen sind (Abgrenzung von Kapitalabfindungen)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.03.2015
Vorinstanz/AZ: 12 K 1200/14 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2017
Erledigungs-Az: X R 39/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 09 88