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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/16 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Versorgungsleistung, Vermögensübertragung, Geschäftsführer, Aufgabe, GmbH-Anteil
Rechtsfrage: Erfordert die Vorschrift des § 10 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass der Übergeber des Anteils an einer GmbH seine Geschäftsführertätigkeit nach der Vermögensübertragung insgesamt aufgeben muss? Kann die Begünstigung auch davon abhängen, ob der Übergeber im Falle einer Aufgabe seiner Organstellung diese später wieder aufnehmen kann, ohne dass die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs ex nunc wegfällt? Welche Rechtsfolgen lösen eine spätere Aufgabe der Organstellung des Übergebers aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.08.2016
Vorinstanz/AZ: 12 K 3245/15 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1943
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.03.2017
Erledigungs-Az: X R 35/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 49