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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-434/03 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6
Schlagwörter EG, Umsatzsteuer, gemischt genutzten Investitionsgut, Unternehmen, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Ist ein gesetzliches System, wie es oben unter 3.4.1 beschrieben worden ist und das bereits vor der Inkraftsetzung der Richtlinie 77/388/EWG bestand und folgende Merkmale hat: - Ausschluss der Möglichkeit, sich bei einem Investitionsgut oder einem gleichgestellten Gegenstand oder einer gleichgestellten Dienstleistung für die vollständige Zugehörigkeit zum Unternehmensvermögen zu entscheiden, falls der Erwerber diesen Gegenstand oder diese Dienstleistung sowohl innerhalb seines Unternehmens als auch außerhalb davon (namentlich für den privaten Bedarf) verwendet; - zugleich damit verbundener Ausschluss der Möglichkeit, die zur Anschaffung dieses Gegenstandes oder dieser Dienstleistung in Rechnung gestellte Steuer sofort und vollständig abzuziehen; - keine Mehrwertsteuererhebung nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG mit der Richtlinie 77/388/EWG - insbesondere den Art. 17 Abs. 1, 2 und 6 sowie 6 Abs. 2 - vereinbar?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Datum: 10.10.2003
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 304 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.07.2005
Erledigungs-Az: Rs C-434/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 23