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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 69/00
§§: BewG § 10, BewG § 95 Abs. 1, BewG § 109 Abs. 1
Schlagwörter Teilwert, Schiff, Restwert, Veräußerungserlös
Rechtsfrage: Ermittlung des Teilwerts eines Seeschiffes. - Ist Teilwert eines am Bewertungsstichtag steuerrechtlich noch nicht voll abgeschriebenen Seeschiffes, das kurz nach dem Bewertungsstichtag veräußert wurde, nicht der Restwert (Buchwert am Bewertungsstichtag) entsprechend den Seeschifffahrts-Richtlinien (SeeSchiffR) der OFD Hamburg, sondern ein Schätzwert zwischen Buchwert und höherem Veräußerungserlös. Liegt überdies ein Verstoß gegen die Selbstbindung der Finanzverwaltung vor, weil sie die von ihr aufgestellten Richtlinien nicht anwendet (Abschnitt 51 Abs. 5 VStR). - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.05.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 248/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 76 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2002
Erledigungs-Az: II R 69/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG