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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 43/99
§§: EStG § 6 Abs. 2, EStG § 7 g
Schlagwörter Geringwertiges Wirtschaftsgut, Vieh, Rücklage, Bewertungsfreiheit
Rechtsfrage: Kann ein Landwirt Neuzugänge im Viehbestand des Anlagevermögens sofort abschreiben, wenn es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2 EStG handelt oder sind die Zugänge zu einer Tiergruppe, für die im Vorjahr eine Gruppenbewertung vorgenommen wurde, ebenfalls mit dem Gruppenwert anzusetzen? Kann für künftige Zugänge im Viehbestand des Anlagevermögens eine Rücklage nach § 7 g EStG gebildet werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 13.04.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 250/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2001
Erledigungs-Az: IV R 43/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 67 44