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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 1/11 (BFH)
§§: EStG § 26 a Abs. 2 Satz 2, EStG § 33 b Abs. 5 Satz 3, EStG § 32 Abs. 6
Schlagwörter Getrennte Veranlagung, Einkommensteuer, Kind, Behinderung, Pauschbetrag, Aufteilung, Ehegatten
Rechtsfrage: Ist im Rahmen der getrennten Veranlagung von Ehegatten der Behindertenpauschbetrag für ein gemeinsames Kind nach § 26 a Abs. 2 Satz 2 EStG zwingend bei jedem Ehegatten zur Hälfte zu berücksichtigen oder erlaubt § 33 b Abs. 5 Satz 3 EStG eine abweichende Aufteilung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.10.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 2939/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2012
Erledigungs-Az: III R 1/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 03