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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 832/00 (BVerfG)
§§: BFHEntlG Art. 1 Nr. 1, EU Art. 49
Schlagwörter Postulationsfähigkeit, Belastingadviseur, Vertretungszwang
Rechtsfrage: Ist ein Diplom-Belastingadviseur vor dem BFH vertretungsbefugt nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 03.02.2000
Vorinstanz/AZ: V B 167/99, V B 168/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 56 77
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 26.06.2000
Erledigungs-Az: 1 BvR 832/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen