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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 21/03
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Gesellschaftergeschäftsführer, Rückdeckungsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente
Rechtsfrage: Zusage einer Erwerbsunfähigkeitsrente für Gesellschafter-Geschäftsführer: Kann eine GmbH für die Zusage einer Rente im Fall der Erwerbsunfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers erfolgswirksam eine Rückstellung bilden, auch wenn hierfür eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.03.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 1001/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 941
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2004
Erledigungs-Az: I R 21/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 17 29