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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 42/97
§§: InvZulG § 1 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BGB § 705
Schlagwörter Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Anspruchsberechtigung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Praxisgemeinschaft (keine Gemeinschaftspraxis), die von zwei Ärzten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben wird, als Anspruchsberechtigte der InvZul? Ist analog der Umqualifizierung von Einkünften über die InvZul-Berechtigung auf der Gesellschaftsebene zu entscheiden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 20.02.1997
Vorinstanz/AZ: II 102/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.1999
Erledigungs-Az: III R 42/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 55 82