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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/05
§§: AO 1977 § 237, AO 1977 § 239, AO 1977 § 361 Abs. 3, VwZG § 8 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2
Schlagwörter Aussetzungszinsen, Folgebescheid, Zinsschuldner, Ehegatten, Verjährung
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit von Aussetzungszinsbescheiden im Falle der Anfechtung eines Grundlagenbescheides und einer daraufhin gewährten Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides: Ist nur der Kläger allein oder auch der nicht beteiligte Ehegatte Schuldner der Aussetzungszinsen (Verletzung der §§ 118, 119 AO 1977)? Ist mangels wirksamer Zustellung Festsetzungsverjährung eingetreten? Fehlerhaft ermittelte Zinshöhe (falsche Bemessungsgrundlage und unzutreffender Zinszeitraum)? Verletzung rechtlichen Gehörs? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.06.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 3890/01 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 10 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2007
Erledigungs-Az: X R 26/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 31 95