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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 91/01
§§: EStG § 70 Abs. 3, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 155 Abs. 4, AO 1977 § 37 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Aufhebung, Rückforderung, Treu und Glauben, Änderungsbefugnis
Rechtsfrage: Kindergeldfestsetzung als zeitlich teilbarer Verwaltungsakt; Verbrauch der Änderungsbefugnis. Ist bei Bekanntwerden des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen in zwei oder mehreren Schritten durch verschiedene Verwaltungsakte (Aufhebungsbescheid für die Zukunft, Rückforderungsbescheid für zu Unrecht gezahltes Kindergeld) statthaft oder ist mit einem einzigen Bescheid hinsichtlich des vollständigen Rückforderungszeitraums und der Aufhebung für die Zukunft zu entscheiden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.04.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 8029/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1224
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2002
Erledigungs-Az: VIII R 80/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 80/01 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 21 99