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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 18/13 (BFH)
§§: EStG § 17, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 2 Satz 2, BGB § 154
Schlagwörter Veräußerungsgeschäft, Wirtschaftliches Eigentum
Rechtsfrage: In welchem Jahr ist der Veräußerungstatbestand erfüllt (1999 = § 23 EStG, wegen § 23 Abs. 2 Satz 2 EStG - mit der Folge des nur eingeschränkten Verlustausgleichs - oder 2000 = § 17 EStG)? - Ist der Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages im Rahmen des § 23 Abs. 1 EStG nach den gleichen Kriterien zu beurteilen wie im Zivilrecht? Reicht ein nur vom Käufer unterzeichneter Entwurf über einen Kaufvertrag für die Erfüllung des Tatbestands des § 23 EStG aus? - Vorliegen der Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.01.2013
Vorinstanz/AZ: 15 K 29/10 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 20 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.04.2014
Erledigungs-Az: IX R 18/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 21 89