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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 7/15 (BFH)
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berechtigter, Haushalt, Polen, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: Darf die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld an den in Deutschland lebenden Kindesvater ablehnen, weil der in Polen wohnhaften, vom Kindesvater geschiedenen Kindesmutter, in deren Haushalt die gemeinsamen Kinder leben, gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG der vorrangige Kindergeldanspruch zusteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.02.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 4193/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 27 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2016
Erledigungs-Az: XI R 7/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 50