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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 3/14 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 4, EStG § 5 a Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
Schlagwörter Personengesellschaft, Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Teilwert, Anteilsveräußerung, Antragsfrist
Rechtsfrage: Ist bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages für das von einer Ein-Schiffs-Gesellschaft betriebene Seeschiff anlässlich des Übergangs zur Tonnagesteuer die Veräußerung eines Anteils an der Schifffahrtsgesellschaft zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen dem Feststellungszeitpunkt und der Stellung des Antrags auf Gewinnermittlung nach der Tonnage erfolgt ist? Ist der Antrag im Streitfall innerhalb der Antragsfrist des § 5 a Abs. 3 EStG gestellt worden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.12.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 100/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 330
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 03 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.08.2017
Erledigungs-Az: IV R 3/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 16 47
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