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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 50/04
§§: UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, RL 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Konzert, Musik, Tanz, Techno, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Eine GbR beantragt für Umsätze aus durchgeführten Musik- und Tanzveranstaltungen, bei denen aktuelle Stars der internationalen Techno- und Housemusik-Szene auftreten und DJs Platten auflegen, den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Handelt es sich bei den Musikvorführungen um Konzerte im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG oder wird bei den Musikstücken nicht überwiegend die menschliche Stimme und/oder Instrumente eingesetzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 17.08.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 5512/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2005
Erledigungs-Az: V R 50/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 00 23