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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 13/04
§§: DBA-Portugal Art. 15
Schlagwörter Ausland, Urlaub, Unbeschränkte Steuerpflicht, Arbeitnehmer, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Berechnung der Aufenthaltsdauer eines Arbeitnehmers in Portugal: Hat sich ein inländischer Steuerpflichtige als Arbeitnehmer länger als 183 Tage in Portugal aufgehalten oder ist der Urlaubszeitraum bei der Ermittlung der Aufenthaltsdauer in Portugal nicht miteinzubeziehen, wenn das Beschäftigungsverhältnis in Portugal bereits vor Urlaubsantritt beendet war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.08.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 8392/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 47 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2005
Erledigungs-Az: I R 13/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 56